SABINE LAUKENMANN |
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Die Vermögensübertragung im Rahmen der Erbfolge bietet Ihnen umfassende Gestaltungsmöglichkeiten. Leider wird dies meist nicht ausreichend ausgeschöpft. Ich unterstütze Sie darüber hinaus auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im konkreten Erbfall, z.B. bei der Überprüfung der Wirksamkeit eines Testaments, oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Durch meine anwaltliche Unabhängigkeit bin ich auch als Testamentsvollstrecker tätig.
![]() Sabine Laukenmann • Tel. 0761 / 600 46 766 • E-Mail: willkommen@kanzleilaukenmann.de |